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MHEV
Mild-Hybrid-Fahrzeuge (MHEV) werden von einem Elektromotor unterstützt, sodass sich der Verbrennungsmotor bei niedrigen Geschwindigkeiten abschalten kann. Der Elektromotor wird durch den Verbrennungsmotor mit Energie versorgt und speichert diese für geeignete Situationen ab. Mild-Hybrid-Fahrzeuge sind daher perfekt für den Einstieg in die Elektromobilität und senken den Spritverbrauch enorm. Mild-Hybrid Motoren finden sich im Ford Fiesta, Puma und Focus.
FHEV
Der Vollhybrid (Full Hybrid Electric Vehicle, FHEV) arbeitet nach demselben Prinzip, wie der Mild-Hybrid, nur mit größerer Batterie und noch größerer Spritersparnis. Bei dieser Technologie ist zusätzlich auch rein elektrisches Fahren möglich, allerdings in der Regel nur auf kurzen Strecken von wenigen Kilometern. Die Modelle Ford Kuga, Mondeo, S-Max und Galaxy sind als Vollhybrid erhältlich.
PHEV
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) haben einen entscheidenden Vorteil. Sie können zusätzlich über eine externe Stromquelle geladen werden und schaffen so, zum Beispiel der Ford Kuga, eine Strecke von bis zu 56 km rein elektrisch. Damit die Batterielaufzeit geschont werden kann, ist es möglich das Fahrzeug im kombinierten Hybridantrieb oder rein verbrennungsmotorgestützt anzutreiben. Diese Modelle erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung von bis zu 4.500 €.
BEV
Vollelektrische Fahrzeuge, Battery Electric Vehicle (BEV), benötigen keinen Kraftstoff und erzeugen keine direkten Emissionen im Straßenverkehr. Sie werden ausschließlich durch die Leistung der Batterie angetrieben und von außen geladen. Damit tragen vollelektrische Fahrzeuge zur Luftreinheit in unseren Städten positiv bei. Die Reichweite ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Der Ford Mustang Mach E erreicht mit der größten Batterie bis zu 610 Kilometer. Diese Modelle erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung von bis zu 6.000 €.
Nähere Informationen rund um die Beantragung einer Ladestation finden Sie hier.
Wie beantrage ich den Umweltbonus?
Wann kann ich den Umweltbonus beantragen?
Sie können die Bezuschussung für das Fahrzeug beantragen sobald dieses von Ihnen erworben und zugelassen ist. Der Antrag erfolgt über das BAFA in einem vollelektronischen Verfahren.
Für die Beantragung des Umweltbonus haben Sie, nach erfolgter Zulassung, ein Jahr Zeit.
*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.
Sie dürfen uns gerne für die Beantragung des Umweltbonus für Ihr neues Fahrzeug bevollmächtigen. Hierzu füllen Sie bitte die Vollmacht des BAFA vollständig aus, unterschreiben diese und senden uns das Formular zu - den Rest übernehmen wir für Sie.
Bei der Beantragung des Umweltbonus kommt es darauf an, ob Sie das Fahrzeuge gekauft oder geleast haben:
Kauf
Sollte Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
Leasing
Sollte Sie einen Gebrauchtwagen erwerben, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.
Sobald die Zulassung Ihres Fahrzeuges erfolgt ist, können Sie den Antrag auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) stellen sowie die Rechnung und eine Kopie des Fahrzeugscheins hochladen. Nach der erfolgreichen Prüfung des Antrages wird der Zuwendungsbescheid erteilt und der Umweltbonus ohne weitere Mitteilung auf das angegebene Konto überwiesen.
*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.
Derzeit sind bei uns der Ford Kuga Plug-In und der Ford Mustang Mache-E förderfähig.
*Änderungen vorbehalten
Der Zuschuss bei Kauf oder Leasing eines Ford Mustang Mach-E kann sich auf bis zu € 6.000,- belaufen und unterscheidet sich je nach Modell.
*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.
Der Zuschuss bei Kauf oder Leasing eines Kuga Plug-In-Hybrid beläuft sich auf € 4.500,-.
*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.
Unsere Sorg-Gebrauchtwagen weisen 10 Vorteile auf, die nicht nur erstklassige Qualität der Gebrauchtwagen bedeuten, sondern auch lückenlosen Service rund um den Fahrzeugkauf. Wir möchten Ihnen den Kauf Ihres Wunschautos so schnell, bequem und vor allem so ehrlich wie möglich gestalten. Bei uns gibt es keine Anonymität und Sie finden zu jeder Zeit Ihren persönlichen Ansprechpartner. Und sollte es doch einmal ein Problem geben, garantieren wir Ihnen erstklassige Lösungen und individuellen Service.
Bei der Finanzierung eines Fahrzeuges leihen Sie sich bei einem Kreditinstitut, wie Ihrer Hausbank oder auch der Herstellerbank, Geld um Ihr Wunschfahrzeug zu erwerben. Mithilfe dieses Kredites können Sie das Fahrzeug, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, über einen bestimmten Zeitraum finanzieren. Die monatliche Rate wird hierbei auf Ihre finanziellen Möglichkeiten abgestimmt.
Entscheiden Sie sich für die Finanzierung Ihres Fahrzeuges, gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können sich zwischen der Raten- oder Ballonfinanzierung entscheiden.
Bei der Ratenfinanzierung wird der Fahrzeugpreis inklusive Zinsen durch monatliche Raten abbezahlt. Je nach Höhe der Anzahlung, kann die monatliche Rate dann geringer ausfallen.
Der Ballonkredit, auch bekannt als 3-Wege-Finanzierung, ist eine weitere Möglichkeit das Fahrzeug zu finanzieren. Hierbei leisten Sie als Finanzierungsnehmer eine gewisse Anzahlung, tilgen den Kredit durch niedrige monatliche Raten und zahlen am Ende des Zeitraumes eine Schlussrate.
Für die Zahlung der Schlussrate können Sie nun drei Wege einschlagen:
Da Sie die Ratenhöhe und Laufzeit gemeinsam mit uns auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen können, ist die Wahl der Finanzierung ist ein sicherer und kalkulierbarer Weg ein Fahrzeug zu erwerben. Am Ende der Laufzeit geht das Fahrzeug, je nach Finanzierungsform, dann in ihr Eigentum um.
Wählen Sie für die Nutzung Ihres Wunschfahrzeuges die Option des Leasings, meist zwischen zwölf und 54 Monaten, dann zahlen Sie auch hier eine monatliche Rate an den Leasinggeber. Da es sich beim Leasing um einen Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Leasinggeber handelt, erhalten Sie das Fahrzeug quasi als „Mietobjekt“. Das bedeutet, dass der Leasinggeber, in der Regel ist das die Herstellerbank, Eigentümer des Fahrzeuges ist und Sie für diesen Zeitraum der Halter sind. Auch hier gibt es die Möglichkeit eine Anzahlung zu leisten, um die monatliche Leasingrate niedriger zu halten.
Am Ende der Laufzeit haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Von Vorteil sind auf jeden Fall die geringeren Leasingraten gegenüber einer klassischen Finanzierung und die Möglichkeit, kontinuierlich nach Ende jeder Leasingzeit ein neues Modell er erhalten ohne einen großen Wertverlust einzugehen.
Bei Leasingfahrzeugen sind außerdem verschiedene Faktoren wichtig, die am Ende der Laufzeit entscheidend sein können. Hierzu zählen unter anderem Schäden, die das Fahrzeug aufweist und somit vom Leasingnehmer getragen werden müssen. Hinzu kommt die im Vertrag vereinbarte Laufleistung (im Schnitt zwischen 10.000 und 20.000 km pro Jahr), die bei Überschreitung zu weiteren Kosten führt. Bei Minderkilometern erhalten Sie eine Erstattung.
Der Barkauf ist beim Erwerb eines Fahrzeuges der unkomplizierteste und schnellste Weg, da Sie weder die Unterstützung der Bank noch eines anderen Kreditinstitutes benötigen. Durch die Vertragsunterzeichnung ist Ihr Wunschfahrzeug mit sofortiger Wirkung Ihr Eigentum und Sie müssen sich anderen gegenüber nicht verpflichten.
Die Hauptuntersuchung (kurz: HU) ist für alle Pkw, Transporter sowie Lkw verpflichtend und stellt sicher, dass auch jedes Fahrzeug für den Straßenverkehr in einwandfreiem verkehrstauglichen Zustand ist. Werden bei der HU Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb von vier Wochen beseitigt und das Fahrzeug nochmal vorgeführt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Plakette am hinteren Nummernschild angebracht. Fällt die Prüfung negativ aus, muss das Fahrzeug stillgelegt werden.
Teil der HU ist auch die Abgasuntersuchung (kurz: AU), die seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung ist. Dennoch kann die AU unabhängig von der HU abgenommen werden. Jedoch darf der Nachweis nicht älter als zwei Monate sein, um die HU zu bestehen.
Neufahrzeuge: erste HU nach 3 Jahren (36 Monate)
Gebrauchtfahrzeuge: alle weiteren HU nach 2 Jahren (24 Monate)
Die nächste HU können Sie auf der Plakette ablesen, die sich am hinteren Nummernschild befindet.
Folgende Vorbereitungen können Sie vor der nächsten HU treffen, um sicher zu bestehen:
Im Fahrzeug muss vorhanden sein:
Diese Papiere werden benötigt:
Sie sollten folgendes vorher überprüfen:
Sie haben die Terminvereinbarung für die nächste Hauptuntersuchung vergessen und nun den gültigen Zeitraum überzogen? Die Verantwortung darüber liegt in der Hand des Fahrzeughalters. Wird der TÜV überzogen, gibt es je nach dauer der Überziehung folgende Strafen:
Sie erhalten erstmal nur einen Vorab-Preis, da wir das Fahrzeug vor Ort noch einmal technisch und optisch prüfen müssen, um einen realistischen Wert zu ermitteln.
Der Vorab-Preis, den Sie nach Eingabe Ihrer Fahrzeugdaten erhalten, setzt sich aus aktuellen Gebrauchtwageninseraten zusammen, die auf verschiedenen Autobörsen im deutschen Fahrzeugmarkt zum Verkauf stehen. Hierbei werden über 30 Faktoren (z. B. Kilometerstand, Ausstattung, Erstzulassung, Motor etc.) berücksichtigt, um Ihnen einen realistischen Vorab-Preis für Ihren Gebrauchtwagen zu nennen.
Die Begutachtung Ihres Fahrzeuges dauert circa eine Stunde.
Nach der Durchführung des Gutachtens erhalten Sie sofort einen endgültigen und verbindlichen Ankaufpreis von uns.
Bitte bringen Sie zum Bewertungstermin Ihres Fahrzeuges folgende Unterlagen mit:
Wir nehmen gerne auch Fahrzeuge von Fremdmarken in Zahlung. Sprechen Sie uns gerne an und wir unterbreiten Ihnen ein Ankaufangebot.
Gerne nehmen wir auch ihr derzeitig finanziertes Fahrzeug in Zahlung. Hierfür benötigen wir Ihre Finanzierungsunterlagen, um die ausstehenden Kosten einzusehen und Ihnen ein Angebot machen zu können.
Nein, wir möchten Ihnen so viel Arbeit wie möglich abnehmen. Die Abmeldung übernehmen wir für Sie. Und das sogar kostenfrei!
Wenn wir uns über den Ankauf Ihres Fahrzeuges geeinigt haben, veranlassen wir umgehend die Überweisung des Ankaufpreises auf Ihr Konto.
Bis das Geld auf Ihrem Konto eintrifft, vergehen in der Regel 1-3 Werktage.