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FAQ - Häufige Fragen

Elektromobilität - Unterschiede & Wissenswertes

Elektro - und Hybridfahrzeuge

MHEV
Mild-Hybrid-Fahrzeuge (MHEV) werden von einem Elektromotor unterstützt, sodass sich der Verbrennungsmotor bei niedrigen Geschwindigkeiten abschalten kann. Der Elektromotor wird durch den Verbrennungsmotor mit Energie versorgt und speichert diese für geeignete Situationen ab. Mild-Hybrid-Fahrzeuge sind daher perfekt für den Einstieg in die Elektromobilität und senken den Spritverbrauch enorm. Mild-Hybrid Motoren finden sich im Ford Fiesta, Puma und Focus.

FHEV
Der Vollhybrid (Full Hybrid Electric Vehicle, FHEV) arbeitet nach demselben Prinzip, wie der Mild-Hybrid, nur mit größerer Batterie und noch größerer Spritersparnis. Bei dieser Technologie ist zusätzlich auch rein elektrisches Fahren möglich, allerdings in der Regel nur auf kurzen Strecken von wenigen Kilometern. Die Modelle Ford Kuga, Mondeo, S-Max und Galaxy sind als Vollhybrid erhältlich.

PHEV
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) haben einen entscheidenden Vorteil. Sie können zusätzlich über eine externe Stromquelle geladen werden und schaffen so, zum Beispiel der Ford Kuga, eine Strecke von bis zu 56 km rein elektrisch. Damit die Batterielaufzeit geschont werden kann, ist es möglich das Fahrzeug im kombinierten Hybridantrieb oder rein verbrennungsmotorgestützt anzutreiben. Diese Modelle erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung von bis zu 4.500 €.

BEV
Vollelektrische Fahrzeuge, Battery Electric Vehicle (BEV), benötigen keinen Kraftstoff und erzeugen keine direkten Emissionen im Straßenverkehr. Sie werden ausschließlich durch die Leistung der Batterie angetrieben und von außen geladen. Damit tragen vollelektrische Fahrzeuge zur Luftreinheit in unseren Städten positiv bei. Die Reichweite ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Der Ford Mustang Mach E erreicht mit der größten Batterie bis zu 610 Kilometer. Diese Modelle erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung von bis zu 6.000 €.

 

Weitere Informationen finden Sie hier
  1. Registrierung und Beantragung im KfW-Zuschussportal
    Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, wie im Personalausweis, an um später die Identität feststellen zu können. Nach der Registrierung können Sie den Zuschuss beantragen.
    Sobald der Antrag genehmigt ist, finden Sie die Bestätigung im Zuschussportal.
    WICHTIG: Es erfolgt keine Zusendung per Post. Die Rechnung für den Kauf der Ladestation muss innerhalb von 9 Monaten über das Portal hochgeladen werden.
     
  2. Nach Bestätigung des Zuschusses können Sie die Ladestation bestellen und die Installation beauftragen. Stellen Sie sicher, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.
    Weiterhin ist eine Identifizierung Ihrer Person nötig, die Sie ebenfalls über das Zuschussportal machen können.
     
  3. Sobald die Installation der Wallbox abgeschlossen ist, können Sie die Nachweise hochladen.
    WICHTIG: Es können nur Rechnungen berücksichtigt werden, die auf die im Portal angegebene Person ausgestellt sind. Nachdem die Nachweise geprüft wurde, erfolgt die Übermittlung der Auszahlungsbestätigung sowie des Termines im Zuschussportal. Die Auszahlung erfolgt in den meisten Fällen zum nächsten Monatsende.

 

Nähere Informationen rund um die Beantragung einer Ladestation finden Sie hier.

Umweltbonus bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

Wie beantrage ich den Umweltbonus?

  1. Antrag auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausfüllen. Den Antrag finden Sie hier
  2. Antragsformular nach dem Absenden speichern
  3. Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben downloaden, ausdrucken und unterschreiben
  4. Upload der Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben über das Portal
  5. Eingangsbestätigung abwarten. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte hier an das BAFA 
  6. Auszahlung des Umweltbonus auf das im Formular angegebene Konto

 

Wann kann ich den Umweltbonus beantragen?

Sie können die Bezuschussung für das Fahrzeug beantragen sobald dieses von Ihnen erworben und zugelassen ist. Der Antrag erfolgt über das BAFA in einem vollelektronischen Verfahren. 

Für die Beantragung des Umweltbonus haben Sie, nach erfolgter Zulassung, ein Jahr Zeit.

 

*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.

Sie dürfen uns gerne für die Beantragung des Umweltbonus für Ihr neues Fahrzeug bevollmächtigen. Hierzu füllen Sie bitte die Vollmacht des BAFA vollständig aus, unterschreiben diese und senden uns das Formular zu - den Rest übernehmen wir für Sie.

Bei der Beantragung des Umweltbonus kommt es darauf an, ob Sie das Fahrzeuge gekauft oder geleast haben:

 

Kauf

  • Rechnung
  • die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (diese wird im Anschluss an die elektronische Angtragsstellung für Sie generiert und steht zum Download bereit)

 

Sollte Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeuges (Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand oder einer Neufahrzeugrechnung)
  • Erklärung für die maximale Laufleistung von 15.000 km zu Erwerbszeitpunkt. Das Formular finden Sie hier und muss von einer amtlich anerkannten Prüforganisation oder einem Sachverständigen bestätigt werden.

 

Leasing

  • Leasingvertrag
  • verbindliche Bestellung
  • kalkulierte Leasingrate
  • die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (diese wird im Anschluss an die elektronische Angtragsstellung für Sie generiert und steht zum Download bereit)

 

Sollte Sie einen Gebrauchtwagen erwerben, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeuges (Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand oder einer Neufahrzeugrechnung)
  • Erklärung für die maximale Laufleistung von 15.000 km zu Erwerbszeitpunkt. Das Formular finden Sie hier und muss von einer amtlich anerkannten Prüforganisation oder einem Sachverständigen bestätigt werden.

 

*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.

Sobald die Zulassung Ihres Fahrzeuges erfolgt ist, können Sie den Antrag auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) stellen sowie die Rechnung und eine Kopie des Fahrzeugscheins hochladen. Nach der erfolgreichen Prüfung des Antrages wird der Zuwendungsbescheid erteilt und der Umweltbonus ohne weitere Mitteilung auf das angegebene Konto überwiesen.

 

*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.

Derzeit sind bei uns der Ford Kuga Plug-In und der Ford Mustang Mache-E förderfähig.

 

*Änderungen vorbehalten

Der Zuschuss bei Kauf oder Leasing eines Ford Mustang Mach-E kann sich auf bis zu € 6.000,- belaufen und unterscheidet sich je nach Modell.

 

*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.

Der Zuschuss bei Kauf oder Leasing eines Kuga Plug-In-Hybrid beläuft sich auf € 4.500,-.

 

*Alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung durch das BAFA. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm des BAFA erhalten Sie hier.

Sicherer Gebrauchtwagenkauf - die Sorg-Gebrauchtwagen

Unsere Sorg-Gebrauchtwagen weisen 10 Vorteile auf, die nicht nur erstklassige Qualität der Gebrauchtwagen bedeuten, sondern auch lückenlosen Service rund um den Fahrzeugkauf. Wir möchten Ihnen den Kauf Ihres Wunschautos so schnell, bequem und vor allem so ehrlich wie möglich gestalten. Bei uns gibt es keine Anonymität und Sie finden zu jeder Zeit Ihren persönlichen Ansprechpartner. Und sollte es doch einmal ein Problem geben, garantieren wir Ihnen erstklassige Lösungen und individuellen Service.

 

  1. Der 53-Punkte Funktions- & Qualitätscheck
    Alle Gebrauchtwagen durchlaufen in unserer Werkstatt diese umfangreiche Untersuchung. Um unseren Kunden jederzeit volle Verkehrssicherheit und erstklassige Qualität zu bieten, prüfen unsere Gebrauchtwagen-Spezialisten ausnahmslos jedes Fahrzeug „auf Herz und Nieren“. Die nach einheitlichen Standards geprüften „Sorg-Gebrauchtwagen“ verdienen daher das Prädikat „meistergeprüft“.
     
  2. DEKRA Gebrauchtwagensiegel
    Und falls Ihnen unser 53-Punkte Funktions- & Qualitätscheck noch nicht ausreicht, bieten wir Ihnen auf Wunsch zusätzliche Sicherheit - durch die Überprüfung Ihres Wunschfahrzeugs durch einen unabhängigen Sachverständigen der DEKRA. Hierbei entscheiden Sie selbst über den Umfang und können Ihr passendes Bewertungsmodul wählen. Einzeln, kombiniert oder alle zusammen: Technik-Check, Karosserie-Check und System-Check. Die Summe aller Module ergibt das DEKRA-Siegel für Gebrauchtwagen.
     
  3. Probefahrt mit allen Gebrauchtwagen – JEDERZEIT
    Natürlich können Sie sich auch jederzeit selbst von der Qualität unserer Gebrauchtwagen überzeugen. Alle Fahrzeuge stehen Ihnen für eine Probefahrt zur Verfügung. Unsere qualifizierten Verkaufsberater stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite, erklären Ihnen das Fahrzeug und beantworten alle Ihrer Fragen.
     
  4. Garantierte Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens
    Um den Deal Ihres Wunschwagens perfekt zu machen, möchten wir Ihnen auch diese Hürde nehmen. Wir nehmen Ihr bisheriges Fahrzeug in jedem Fall in Zahlung – zu einem fairen Preis! Die Wertermittlung findet unter transparentesten Bedingungen statt. Dabei lassen wir uns von einem komplett unabhängigen KFZ-Sachverständigen der DEKRA unterstützen. ÜBRIGENS: Sie müssen kein neues Fahrzeug bei uns erwerben, um Ihr bisheriges Fahrzeug loszuwerden. Lassen Sie uns Ihre Fahrzeug-Daten zukommen. Wir machen Ihnen ein faires Angebot!
     
  5. Haupt- & Abgasuntersuchung (HU/AU) NEU bei allen Gebrauchtwagen
    Wir garantieren Ihre Verkehrssicherheit. Deshalb führen unsere Gebrauchtwagen-Spezialisten bei allen Gebrauchtwagen die Haupt- & Abgasuntersuchung durch. Damit erfüllt Ihr neues Fahrzeug für mindestens zwei Jahre alle gesetzlichen Auflagen. Außerdem entfällt für Sie jeder zusätzliche organisatorische Aufwand und Sie können sofort mit Ihrem neuen Fahrzeug durchstarten.
     
  6. Leasing & Finanzierung
    Profitieren Sie von unseren langjährigen Kontakten zu zahlreichen Banken und Kreditinstituten, um Ihr Wunschfahrzeug zu leasen oder zu finanzieren. Wir suchen für Sie das bestmögliche Angebot heraus und verhandeln erstklassige und maßgeschneiderte Konditionen. Das heißt konkret: Top-Raten, Top-Zinssätze und faire, transparente Vertragsbedingungen.
     
  7. KFZ-Versicherung
    Wir bieten Ihnen den Rund-um-SORGlos-Service: Mit unserem Versicherungs-Team kümmern sich ausgebildete Versicherungs- fachkräfte jederzeit um Ihre Fragen und eventuellen Probleme – und zwar direkt vor Ort. Das bedeutet für Sie vor allem kurze Wege und keinen Zusatzaufwand. Im Fokus unserer Beratung stehen Ihre individuellen Anforderungen an eine Versicherung: Neben der Ford Autoversicherung vergleichen wir auch Angebote der Nürnberger Versicherungsgruppe, der Kravag, der DEVK und der Sparkassen-Direktversicherung, um Ihnen ein perfektes Versicherungspaket zu optimalen Konditionen anbieten zu können.
     
  8. Ford Garantien
    Um Ihnen auch langfristig ein sicheres Gefühl zu geben, sind unsere Gebrauchtwagen mit der 12-monatigen Ford A1-Garantie ausgestattet. Unsere Jahreswagen und Tageszulassungen verfügen sogar über eine noch umfangreichere Absicherung von mindestens 4 Jahren und bis zu 7 Jahren Ford Garantieschutzbrief (ab Erstzulassung bis max. 100.000km bzw. 70.000km).
     
  9. Auslieferung in ganz Deutschland
    Entfernungen spielen für uns keine Rolle. Deshalb möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich Ihr Wunschfahrzeug direkt vor Ihre Haustür liefern zu lassen. Die komplette Abwicklung des Fahrzeugkaufs erfolgt im Vorfeld bequem per Telefon und E-Mail. Unser Auslieferungsteam bringt Ihnen Ihren neuen Wagen dann sicher und im vereinbarten Zustand direkt nach Hause. Im Falle einer Inzahlungnahme, tauschen unsere Fahrer die Fahrzeuge einfach aus. Fragen Sie uns nach den Kosten.
     
  10. 7-tägiges Umtauschrecht
    Ihre Zufriedenheit steht für uns im Vordergrund. Sollte es wirklich einmal vorkommen, dass Sie mit Ihrer Fahrzeugwahl doch nicht zufrieden sind, können Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen gegen einen anderen Wagen aus unserem Bestand umtauschen.

Finanzierungsarten - Vorteile & Unterschiede

Bei der Finanzierung eines Fahrzeuges leihen Sie sich bei einem Kreditinstitut, wie Ihrer Hausbank oder auch der Herstellerbank, Geld um Ihr Wunschfahrzeug zu erwerben. Mithilfe dieses Kredites können Sie das Fahrzeug, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, über einen bestimmten Zeitraum finanzieren. Die monatliche Rate wird hierbei auf Ihre finanziellen Möglichkeiten abgestimmt.

 

Entscheiden Sie sich für die Finanzierung Ihres Fahrzeuges, gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können sich zwischen der Raten- oder Ballonfinanzierung entscheiden.

Bei der Ratenfinanzierung wird der Fahrzeugpreis inklusive Zinsen durch monatliche Raten abbezahlt. Je nach Höhe der Anzahlung, kann die monatliche Rate dann geringer ausfallen.

Der Ballonkredit, auch bekannt als 3-Wege-Finanzierung, ist eine weitere Möglichkeit das Fahrzeug zu finanzieren. Hierbei leisten Sie als Finanzierungsnehmer eine gewisse Anzahlung, tilgen den Kredit durch niedrige monatliche Raten und zahlen am Ende des Zeitraumes eine Schlussrate.

 

Für die Zahlung der Schlussrate können Sie nun drei Wege einschlagen:

  1. Sie können die Schlussrate vollständig zahlen
  2. Sie können eine Anschlussfinanzierung eingehen, d.h. die Finanzierung eines Neuwagen geht in eine Gebrauchtwagenfinanzierung über
  3. Sie geben das Fahrzeug an den Händler zurück, dieser zahlt die Schlussrate und erwirbt das Eigentum am Fahrzeug

 

Da Sie die Ratenhöhe und Laufzeit gemeinsam mit uns auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen können, ist die Wahl der Finanzierung ist ein sicherer und kalkulierbarer Weg ein Fahrzeug zu erwerben. Am Ende der Laufzeit geht das Fahrzeug, je nach Finanzierungsform, dann in ihr Eigentum um.

Wählen Sie für die Nutzung Ihres Wunschfahrzeuges die Option des Leasings, meist zwischen zwölf und 54 Monaten, dann zahlen Sie auch hier eine monatliche Rate an den Leasinggeber. Da es sich beim Leasing um einen Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Leasinggeber handelt, erhalten Sie das Fahrzeug quasi als „Mietobjekt“. Das bedeutet, dass der Leasinggeber, in der Regel ist das die Herstellerbank, Eigentümer des Fahrzeuges ist und Sie für diesen Zeitraum der Halter sind. Auch hier gibt es die Möglichkeit eine Anzahlung zu leisten, um die monatliche Leasingrate niedriger zu halten.

 

Am Ende der Laufzeit haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Sie kaufen das Fahrzeug
  2. Sie lassen den Leasingvertrag anpassen und verlängern
  3. Sie können in eine Anschlussfinanzierung wechseln
  4. Sie geben das Fahrzeug zurück
  5. Sie suchen sich ein neues Fahrzeug aus, das Sie leasen

 

Von Vorteil sind auf jeden Fall die geringeren Leasingraten gegenüber einer klassischen Finanzierung und die Möglichkeit, kontinuierlich nach Ende jeder Leasingzeit ein neues Modell er erhalten ohne einen großen Wertverlust einzugehen.

Bei Leasingfahrzeugen sind außerdem verschiedene Faktoren wichtig, die am Ende der Laufzeit entscheidend sein können. Hierzu zählen unter anderem Schäden, die das Fahrzeug aufweist und somit vom Leasingnehmer getragen werden müssen. Hinzu kommt die im Vertrag vereinbarte Laufleistung (im Schnitt zwischen 10.000 und 20.000 km pro Jahr), die bei Überschreitung zu weiteren Kosten führt. Bei Minderkilometern erhalten Sie eine Erstattung.

Der Barkauf ist beim Erwerb eines Fahrzeuges der unkomplizierteste und schnellste Weg, da Sie weder die Unterstützung der Bank noch eines anderen Kreditinstitutes benötigen. Durch die Vertragsunterzeichnung ist Ihr Wunschfahrzeug mit sofortiger Wirkung Ihr Eigentum und Sie müssen sich anderen gegenüber nicht verpflichten.

Hauptuntersuchung - alles rund um die HU

Die Hauptuntersuchung (kurz: HU) ist für alle Pkw, Transporter sowie Lkw verpflichtend und stellt sicher, dass auch jedes Fahrzeug für den Straßenverkehr in einwandfreiem verkehrstauglichen Zustand ist. Werden bei der HU Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb von vier Wochen beseitigt und das Fahrzeug nochmal vorgeführt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Plakette am hinteren Nummernschild angebracht. Fällt die Prüfung negativ aus, muss das Fahrzeug stillgelegt werden.

Teil der HU ist auch die Abgasuntersuchung (kurz: AU), die seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung ist. Dennoch kann die AU unabhängig von der HU abgenommen werden. Jedoch darf der Nachweis nicht älter als zwei Monate sein, um die HU zu bestehen.

Neufahrzeuge: erste HU nach 3 Jahren (36 Monate)

Gebrauchtfahrzeuge: alle weiteren HU nach 2 Jahren (24 Monate)

 

Die nächste HU können Sie auf der Plakette ablesen, die sich am hinteren Nummernschild befindet.

Folgende Vorbereitungen können Sie vor der nächsten HU treffen, um sicher zu bestehen:

 

Im Fahrzeug muss vorhanden sein:

  • gültiger Verbandskasten
  • Warndreieck &- weste
  • Ladekabel bei Elektrofahrtzeugen
  • Anhängerkupplung, falls diese abnehmbar ist

 

Diese Papiere werden benötigt:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, falls das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist
  • Nachweise über Änderungen (Tuning o.ä.)

 

Sie sollten folgendes vorher überprüfen:

  • Beleuchtung
  • Reifenprofil
  • Kontrolleuchten
  • Sicherheitsgurte
  • Scheibenwischer
  • Spiegel

Sie haben die Terminvereinbarung für die nächste Hauptuntersuchung vergessen und nun den gültigen Zeitraum überzogen? Die Verantwortung darüber liegt in der Hand des Fahrzeughalters. Wird der TÜV überzogen, gibt es je nach dauer der Überziehung folgende Strafen:

  • 15,- € Verwarngeld bei zwei bis vier Monaten
  • 25,- € Verwarngeld bei fünf bis acht Monaten
  • 60,- € Bußgeld und 1 Punkt bei mehr als acht Monaten

Sorg kauft Ihr Auto - alle Fragen zur Inzahlungnahme

Sie erhalten erstmal nur einen Vorab-Preis, da wir das Fahrzeug vor Ort noch einmal technisch und optisch prüfen müssen, um einen realistischen Wert zu ermitteln. 

Der Vorab-Preis, den Sie nach Eingabe Ihrer Fahrzeugdaten erhalten, setzt sich aus aktuellen Gebrauchtwageninseraten zusammen, die auf verschiedenen Autobörsen im deutschen Fahrzeugmarkt zum Verkauf stehen. Hierbei werden über 30 Faktoren (z. B. Kilometerstand, Ausstattung, Erstzulassung, Motor etc.) berücksichtigt, um Ihnen einen realistischen Vorab-Preis für Ihren Gebrauchtwagen zu nennen.

Die Begutachtung Ihres Fahrzeuges dauert circa eine Stunde.

Nach der Durchführung des Gutachtens erhalten Sie sofort einen endgültigen und verbindlichen Ankaufpreis von uns.

  • sauberer und gepflegter Gesamteindruck innen und außen
  • einwandfreier technischer und optischer Zustand
  • lückenlos gepflegtes Serviceheft
  • raucherfreies Fahrzeug
  • Tierhaare- und geruch vermeiden

Bitte bringen Sie zum Bewertungstermin Ihres Fahrzeuges folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2
  • Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Boardbuch inkl. Scheckheft und allen Unterlagen
  • Zubehör wie z.B. Anhängerkupplung, Zusatzbereifung (Sommer/Winter) und alle Schlüssel

Wir nehmen gerne auch Fahrzeuge von Fremdmarken in Zahlung. Sprechen Sie uns gerne an und wir unterbreiten Ihnen ein Ankaufangebot.

Gerne nehmen wir auch ihr derzeitig finanziertes Fahrzeug in Zahlung. Hierfür benötigen wir Ihre Finanzierungsunterlagen, um die ausstehenden Kosten einzusehen und Ihnen ein Angebot machen zu können.

Nein, wir möchten Ihnen so viel Arbeit wie möglich abnehmen. Die Abmeldung übernehmen wir für Sie. Und das sogar kostenfrei!

Wenn wir uns über den Ankauf Ihres Fahrzeuges geeinigt haben, veranlassen wir umgehend die Überweisung des Ankaufpreises auf Ihr Konto.
Bis das Geld auf Ihrem Konto eintrifft, vergehen in der Regel 1-3 Werktage.

Alle Informationen über Sorg kauft Ihr Auto

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